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Absturzsicherung

Wir, als zertifizierter Betrieb, dürfen alle Anlagen planen, montieren und auch jährlich warten. Unser Hauslieferant ist die Innotech Arbeitsschutz GmbH, Marktführer in Europa. Über die vielfältigen Möglichkeiten informieren Sie sich bitte auf: www.innotech-safety.eu Sehr wichtige Infos zu diesem sehr komplexen und sich oft ändernden Thema Absturzsicherung: Wenn Sie Hilfe in Planung und Erklärung brauchen, stehen wir sehr gern zur Verfügung.

Den berufsgenossenschaftlichen Regelungen übergeordnet, reglementiert die DIN 4426 und Arbeitsstättenverordnungen der einzelnen Bundesländer. Grundsätzlich schreibt die DIN 4426 vor, dass an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen Einrichtungen vorhanden sein müssen, die einen Absturz von Personen verhindern - und das bereits ab einer Fallhöhe von mehr als einem Meter zur nächsten tragfähigen Fläche, wenn der Abstand zwischen Verkehrsweg und der absturzgefährdenden Kante weniger als zwei Meter beträgt. Auf Schrägdächern mit einer Neigung von über 20 Grad sowie über offenen Gewässern oder vergleichbaren Umfeldern, die die Gefahr des Versinkens oder Ertrinkens mit sich bringen, sind Sicherungsmaßnahmen grundsätzlich vorgeschrieben. Außerdem unterliegen die verschiedenen Absturzsicherungssysteme in Deutschland einer Prüf- und Zertifizierungspflicht.

Die EN 795 schreibt vor, wie Anschlagsysteme beschaffen sein müssen, und unterscheidet dabei fünf Klassen: Klasse A betrifft Einzel-
anschlagpunkte, Klasse B Mobile Anschlageinrichtungen, Klasse C Seilsicherungssysteme, Klasse D Führungsschienensysteme und Klasse E schließlich durch Eigengewicht gehaltene Anschlageinrichtungen. Diese verbindlichen Regelungen schützen Menschen vor lebensbedrohlichen
und tödlichen Unfällen - und sollten nicht zuletzt aus haftungsrechtlichen Gründen beachtet werden. Die Haftung bei einem Unfall auf Ihren Bauvorhaben oder Arbeiten im Bestand, Wartung, Reparaturen obliegt dem Eigentümer oder Besitzer.

Bei der Absturzsicherung variieren die Verantwortlichkeiten je nach Umfeld. Zunächst müssen Gebäudeeigner dafür Sorge tragen, dass Schutzvorrichtungen nach dem Stand der Technik und Arbeitsstättenverordnung überhaupt vorhanden sind. Bei Bauprojekten hingegen ist der Bauherr in der Pflicht, seinen Mitarbeitern einen sicheren Arbeitseinsatz zu ermöglichen. Darüber hinaus ist auch der Architekt verpflichtet, die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen schon in der Planung zu berücksichtigen.

Damit die Sicherheitsvorkehrungen vor Ort tatsächlich auch umgesetzt werden, sind für Bauvorhaben, bei denen Beschäftigte verschiedener Arbeitgeber eingesetzt werden, sogenannte Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren ersatzweise zu bestellen. All das nützt jedoch nichts, wenn sich Mitarbeiter nicht an die Vorschriften halten und vorhandene Sicherheitsvorkehrungen nicht verwenden - eine mangelnde Akzeptanz führt nach wie vor dazu, dass Personen sich in absturzgefährdete Bereiche begeben, ohne sich angemessen abzusichern.

 

Die grundsätzlichen Regelungen zur Absturzsicherung

- BGV C22 Absturzsicherung bei Bauarbeiten
- BGR 203 Absturzsicherung bei Dacharbeiten
- BGR 198 Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
- DIN 4426 sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege
- DIN EN 795 schreibt vor, wie Anschlagsysteme beschaffen sein müssen und unterscheidet dabei fünf Klassen:
   - Klasse A betrifft Einzelanschlagpunkte,
   - Klasse B Mobile Anschlageinrichtungen,
   - Klasse C Seilsicherungssysteme,
   - Klasse D Führungsschienensysteme und
   - Klasse E schließlich durch Eigengewicht gehaltene Anschlageinrichtungen.